Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Nein zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Nach 1999, 2004 und 2012 wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. September erneut über die Abschaffung des Eigenmietwerts abstimmen. Derzeit muss jede Person, die eine Liegenschaft besitzt und selbst nutzt, den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat beschlossen, die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen und die Steuerabzüge zu begrenzen. Die Reform betrifft sowohl Erstals auch Zweit liegenschaften. Gleichzeitig soll die Verfassung so geändert werden, dass die Kantone eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften erheben können. Mit dieser Massnahme sollen Mindereinnahmen infolge der Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden.

Diese Verfassungsänderung steht in engem rechtlichem Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Konkret entscheidet das Volk nicht nur über eine Sondersteuer: Wird diese abgelehnt, bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Für die Wirtschaftskreise ist diese Reform problematisch. Die Bau-, Handwerker- und Ferienwohnungsbranche befürchtet einen Rückgang der Investitionen. Die Bauwirtschaft betont, dass die Revision Eigentümerinnen und Eigentümer davon abhalten könnte, Instandhaltungs- und Renovationsarbeiten vorzunehmen, die für den Erhalt der Gebäudesubstanz sowie die Erreichung der Energieziele unerlässlich sind. Zudem dürfte die Abschaffung der Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten die Schwarzarbeit begünstigen.

In einem wirtschaftlichen Umfeld, das von einem allgemeinen Kostenanstieg geprägt ist, sendet diese Vorlage ein negatives Signal an private Investoren. Die öffentliche Hand sollte vielmehr Anreize für die Sanierung und nachhaltige Nutzung von Wohnraum schaffen.

  • An ihrer Sitzung hat die Mehrheit der Mitglieder der Arbeitgeberkammer beschlossen, diesen Bundes­beschluss abzulehnen.