Um heute ein Produkt online zu bestellen oder auf bestimmte Dienstleistungen zuzugreifen, ist gelegentlich ein Identitätsnachweis erforderlich. In der Schweiz gibt es bislang keine digitale Identitätskarte. Ein erster Versuch im Jahr 2021 scheiterte, vor allem weil die vorgeschlagene E-ID von privaten Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen. Das neue Gesetz setzt einen klaren Kurswechsel: Es sieht die Einführung einer staatlichen E-ID vor. Der Bund stellt diese aus und betreibt die dafür notwendige technische Infrastruktur.
Die E-ID ist kostenlos, freiwillig und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Identität gegenüber Behörden und Unternehmen vollständig digital nachzuweisen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlage für weitere Anwendungsmöglichkeiten. Behörden und Unternehmen können auf die Infrastruktur des Bundes zurückgreifen, um eigene elektronische Nachweise wie Wohnsitzbescheinigungen oder Mitgliederausweise anzubieten. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sind gewährleistet, da der Bund das System selbst kontrolliert und dessen Integrität überwacht.
Für die Wirtschaft und insbesondere für KMU bedeutet die E-ID eine erhebliche Vereinfachung. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand, beschleunigt Transaktionen und senkt die Kosten der Identitätsprüfung. Zudem schafft sie einen nationalen Standard, der die heutige Fragmentierung beendet und die Integration in interne Unternehmenssysteme erleichtert.